Bootfahren
Comer See
Vorschriften Bootfahren Comer See
Hinweis zur rechtlichen Information
Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen zur Schifffahrt auf dem Comer See stellen keine vollständige Darstellung der geltenden Vorschriften dar. Es handelt sich lediglich um einen allgemeinen Überblick sowie um Auszüge aus der Verordnung „Disciplina della navigazione nelle acque interne lombarde“ und weiteren relevanten Regelungen. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte.
Jede Bootsführerin und jeder Bootsführer ist verpflichtet, sich eigenverantwortlich über die aktuell gültigen gesetzlichen Bestimmungen zu informieren. Die vollständige Fassung der Verordnung ist beispielsweise auf der offiziellen Website unter folgendem Link abrufbar:
📄 Disciplina della navigazione nelle acque interne lombarde (PDF)
Rechtsgrundlage für die Schifffahrt auf dem Comer See
Die rechtliche Grundlage für das Befahren des Comer Sees mit Motor- oder Segelbooten ist die Verordnung Nr. 58600 vom 3. Juli 1997 der Region Lombardei: „Disciplina della navigazione nelle acque interne lombarde“. Diese regelt unter anderem Geschwindigkeitsbegrenzungen, Sicherheitsvorschriften, Umweltauflagen sowie das Verhalten in bestimmten Zonen des Sees. Die vollständige Verordnung ist auf Italienisch verfügbar und kann hier eingesehen werden:
📄 Zur Verordnung (PDF)
🚤 Bootfahren auf dem Comer See
Das Bootfahren auf dem Comer See ist grundsätzlich erlaubt. Sowohl Einheimische als auch Touristen dürfen mit motorisierten und nicht motorisierten Booten über den See fahren, sofern die geltenden Vorschriften zu Führerscheinpflicht, Versicherung, Sicherheitsausrüstung und Umweltschutz beachtet werden.
⚠️ Höchstgeschwindigkeit auf dem Comer See
Gemäß der Verordnung „Disciplina della navigazione nelle acque interne lombarde“ vom 3. Juli 1997 beträgt die maximale Geschwindigkeit für Boote auf dem Comer See 27 Knoten (ca. 50 km/h). In Ufernähe (innerhalb von 150 Metern) ist das Fahren nur mit reduzierter Geschwindigkeit gestattet. Diese Regelungen dienen der Sicherheit aller Nutzer und dem Schutz des sensiblen Uferbereichs.
🛑 Abstand zum Ufer und Tempolimit in Ufernähe
Gemäß der Verordnung „Disciplina della navigazione nelle acque interne lombarde“ vom 3. Juli 1997 (O.P.G.R. Nr. 58600) gelten für das Bootfahren auf dem Comer See besondere Vorschriften in Ufernähe:
In einem Abstand von weniger als 50 Metern zum Ufer ist das Befahren grundsätzlich nicht erlaubt.
Ausnahme: Boote mit einer Motorleistung unter 3 PS (2,2 kW) dürfen in diesem Bereich fahren, jedoch nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von 5 Knoten (ca. 9,3 km/h).
Ebenfalls erlaubt ist das Ein- und Auslaufen in Häfen oder Anlegestellen, jedoch nur mit maximal 3 Knoten (ca. 5,6 km/h) und auf direktem Weg.
Zusätzlich gilt in einem erweiterten Bereich bis 150 Meter vom Ufer entfernt eine allgemeine Pflicht zur reduzierten Geschwindigkeit, um Badegäste, kleinere Wasserfahrzeuge und Uferbereiche nicht zu gefährden. Die genaue zulässige Geschwindigkeit kann je nach Abschnitt durch lokale Regelungen weiter eingeschränkt sein.
Diese Bestimmungen dienen der Sicherheit aller Wasserteilnehmer und dem Schutz sensibler Uferzonen.
⚓ Ein- und Auslaufen in Häfen
Gemäß der Verordnung „Disciplina della navigazione nelle acque interne lombarde“ vom 3. Juli 1997 (O.P.G.R. Nr. 58600) ist das Befahren der 50-Meter-Uferzone grundsätzlich untersagt. Eine Ausnahme besteht jedoch für das Ein- und Auslaufen in Häfen. In diesem Fall dürfen Boote die 50-Meter-Zone durchqueren, müssen dabei jedoch folgende Regeln beachten:
- Geschwindigkeit: Die Durchfahrt muss mit einer maximalen Geschwindigkeit von 3 Knoten (ca. 5,6 km/h) erfolgen.
- Fahrtrichtung: Die Annäherung an das Ufer sollte möglichst senkrecht (im 90°-Winkel) erfolgen, um die Zeit innerhalb der Uferzone zu minimieren.
- Sichtverhältnisse: Besondere Vorsicht ist bei eingeschränkter Sicht geboten.
Diese Regelungen dienen dem Schutz von Badegästen und der Uferzonen und tragen zur allgemeinen Sicherheit auf dem Wasser bei.