Bootfahren
Comer See
RECHTLICHE BESTIMMUNGEN AUF DEM COMER SEE
Der Comer See – auf Italienisch Lago di Como oder Lario – ist ein beliebtes Revier für Motorboote. Das Befahren des Sees ist grundsätzlich erlaubt. Dabei müssen jedoch die vorgeschriebenen Uferabstände, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Sicherheitsbestimmungen und örtlichen Verbotszonen eingehalten werden.
Wichtig: Neben den allgemeinen Vorschriften für den Comer See können einzelne Gemeinden zusätzliche oder zeitlich begrenzte Regelungen erlassen. Vor Fahrtantritt sollten daher auch die aktuellen örtlichen Verordnungen geprüft werden.
Inhaltsverzeichnis
1. Voraussetzungen und Dokumente
Beim Führen eines Motorbootes auf dem Comer See sollten insbesondere folgende Unterlagen und Nachweise mitgeführt werden:
- gültiger Bootsführerschein, sofern für das verwendete Boot oder den Motor erforderlich,
- Bootspapiere beziehungsweise Eigentums- oder Nutzungsnachweis,
- Nachweis über eine gültige Haftpflichtversicherung,
- gegebenenfalls Vollmacht des Bootseigentümers,
- bei Mietbooten die Unterlagen des Vermieters.
Ausländische Sportboote dürfen den Comer See grundsätzlich befahren, wenn sie nach den Vorschriften ihres Heimatstaates ordnungsgemäß zugelassen beziehungsweise gekennzeichnet sind und die erforderlichen Dokumente mitgeführt werden.
2. Bootsführerschein
Ob ein Bootsführerschein erforderlich ist, richtet sich insbesondere nach der Motorleistung, der Motorart und der vorgesehenen Fahrtentfernung. Für kleinere Motorboote kann unter bestimmten Voraussetzungen das führerscheinfreie Fahren möglich sein.
Achtung: Die häufig genannte Grenze von 40 PS gilt nicht uneingeschränkt. Abhängig von Hubraum, Motorart und technischer Ausführung kann bereits bei einer geringeren Motorleistung ein Bootsführerschein erforderlich sein.
Wer ein führerscheinpflichtiges Boot führt, muss einen in Italien gültigen beziehungsweise anerkannten Bootsführerschein besitzen.
3. Uferzonen und Geschwindigkeiten
Am Comer See gelten abgestufte Geschwindigkeits- und Fahrregeln in Abhängigkeit vom Abstand zur Uferlinie.
0 bis 50 Meter vom Ufer
In der unmittelbaren Uferzone ist das Fahren mit Motor grundsätzlich nur zum direkten Ablegen, Anlegen oder Durchqueren der Uferzone erlaubt.
- Die Fahrt muss möglichst rechtwinklig zur Uferlinie erfolgen.
- Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 5 Knoten.
- Es ist mit möglichst geringer Geschwindigkeit und ohne vermeidbaren Wellenschlag zu fahren.
- Eine Fahrt parallel zur Uferlinie ist in diesem Bereich nicht erlaubt.
50 bis 150 Meter vom Ufer
- Die Höchstgeschwindigkeit beträgt grundsätzlich 10 Knoten.
- Die Geschwindigkeit muss bei Badegästen, Häfen, Steganlagen und anderen Fahrzeugen weiter reduziert werden.
- Starker Wellenschlag und Sogwirkung sind zu vermeiden.
Mehr als 150 Meter vom Ufer
- Die allgemeine Höchstgeschwindigkeit beträgt 27 Knoten.
- 27 Knoten entsprechen ungefähr 50 km/h.
- Örtliche Geschwindigkeitsbegrenzungen bleiben zusätzlich zu beachten.
4. Nachtfahrt
Bei Fahrten zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang muss das Boot mit der vorgeschriebenen Beleuchtung ausgerüstet sein. Zusätzlich gelten auf dem Comer See besondere Geschwindigkeitsbegrenzungen.
- Boote unter 7 Metern Länge mit einem weißen Rundumlicht dürfen nachts höchstens 7 Knoten fahren.
- Für andere Boote beträgt die nächtliche Höchstgeschwindigkeit grundsätzlich 10 Knoten.
- In Häfen, Uferzonen und örtlich beschränkten Bereichen können geringere Geschwindigkeiten gelten.
5. Sicherheitsausrüstung
Die erforderliche Sicherheitsausrüstung richtet sich unter anderem nach der Entfernung vom Ufer, der Art und Größe des Bootes, der Anzahl der Personen an Bord sowie der geplanten Nutzung.
Zur grundlegenden Sicherheitsausrüstung gehören – abhängig vom Boot – insbesondere:
- ausreichende und passende Rettungswesten für alle Personen an Bord,
- ein für Motorleistung und Boot geeigneter Feuerlöscher,
- ein geeignetes Lenzmittel beziehungsweise eine Bilgenpumpe,
- ein Rettungsring oder Rettungsmittel mit Leine, soweit vorgeschrieben,
- die vorgeschriebene Navigationsbeleuchtung bei Dunkelheit,
- geeignete Festmacherleinen und ein Anker,
- ein Mobiltelefon oder ein anderes geeignetes Kommunikationsmittel.
Hinweis: Rettungswesten sollten nicht nur mitgeführt, sondern insbesondere von Kindern, Nichtschwimmern und bei schlechten Wetterbedingungen getragen werden.
6. Besondere Bereiche und Verbotszonen
Isola Comacina
Im Kanal zwischen der Isola Comacina und dem Festland gelten besondere Einschränkungen. Der Bereich darf nur langsam und mit größtmöglicher Rücksicht befahren werden.
- Nur mit eingelegtem Gang beziehungsweise minimaler Manövriergeschwindigkeit fahren.
- Keinen vermeidbaren Wellenschlag erzeugen.
- Wasserski, Jet-Ski und vergleichbare Wassersportaktivitäten sind dort verboten.
Baia beziehungsweise Laghetto di Piona
Auch in der Bucht von Piona gelten besondere Einschränkungen. Motorboote dürfen den Bereich nur sehr langsam und mit minimaler Geschwindigkeit befahren.
- Keine schnellen Fahrmanöver.
- Kein Wasserski oder vergleichbarer Schleppsport.
- Keine Nutzung von Jet-Skis.
Fluss Mera und Lago di Mezzola
Für den Fluss Mera und den angrenzenden Lago di Mezzola gelten zusätzliche Motorleistungs- und Geschwindigkeitsbegrenzungen. Diese Bereiche sollten nur nach vorheriger Prüfung der dort geltenden Sonderregelungen befahren werden.
In ausgewiesenen Badezonen, Naturschutzbereichen und entsprechend gekennzeichneten Sperrzonen kann die Schifffahrt vollständig verboten sein.
7. Wellenschlag und Rücksichtnahme
Auch unterhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit muss die Geschwindigkeit reduziert werden, wenn durch Wellenschlag oder Sogwirkung andere Personen, Boote oder Anlagen gefährdet oder beschädigt werden könnten.
- Ausreichenden Abstand zu Badegästen, Kanus, SUPs, Segelbooten und Ruderbooten halten.
- In Häfen und an Steganlagen nur mit minimaler Manövriergeschwindigkeit fahren.
- Berufsschifffahrt und Linienfahrzeuge nicht behindern.
- Das Fahrwasser von Fähren und größeren Fahrgastschiffen freihalten.
- Unnötigen Lärm und wiederholte schnelle Fahrmanöver in Ufernähe vermeiden.
8. Örtliche Sonderregelungen
Die Gemeinden rund um den Comer See können für ihre jeweiligen Uferbereiche zusätzliche Geschwindigkeitsbegrenzungen, Sperrzonen und zeitlich begrenzte Verbote erlassen.
Dies betrifft insbesondere stark frequentierte Uferbereiche, Häfen, Veranstaltungen, Badezonen und die Stadtgebiete von Como und Lecco. Maßgeblich sind immer die aktuelle Beschilderung, die ausgelegten Bojen und die jeweils geltenden behördlichen Anordnungen.
Motorbootfahren auf dem Comer See – kurz zusammengefasst
- Motorbootfahren ist grundsätzlich erlaubt.
- Bis 50 Meter vom Ufer höchstens 5 Knoten und nur zum direkten An- oder Ablegen.
- Zwischen 50 und 150 Metern grundsätzlich höchstens 10 Knoten.
- Außerhalb von 150 Metern grundsätzlich höchstens 27 Knoten.
- In Ufernähe möglichst rechtwinklig zur Küste fahren.
- Wellenschlag und Sogwirkung vermeiden.
- Besondere Regeln bei der Isola Comacina und in der Bucht von Piona beachten.
- Örtliche Verordnungen und temporäre Sperrungen prüfen.
Stand: 2026. Diese Übersicht ersetzt keine amtliche Rechtsberatung. Entscheidend sind die jeweils gültigen italienischen Vorschriften, örtlichen Verordnungen, Schifffahrtszeichen und Anweisungen der zuständigen Behörden.